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   KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81   

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https://dejure.org/1982,6609
KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81 (https://dejure.org/1982,6609)
KG, Entscheidung vom 09.03.1982 - 14 U 2355/81 (https://dejure.org/1982,6609)
KG, Entscheidung vom 09. März 1982 - 14 U 2355/81 (https://dejure.org/1982,6609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 705 ff
    Familienvermögensrecht; Vermögensauseinandersetzung nach der Auflösung einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen »Lebensgemeinschaft«.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1886
  • FamRZ 1983, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1974 - VI ZR 103/72

    Beschädigung der gemeinschaftlichen Sache durch einen Mitbesitzer

    Auszug aus KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    Da auch der Besitz ein Recht iSd § 741 BGB ist (BGH NJW 1974, 1189), ergibt sich diese hälftige Teilung aus dem vorgegebenen § 742 BGB.
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    Auch wenn bei einer nichtehelichen "Lebensgemeinschaft« die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund stehen, daß sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner zu bestimmen pflegen, und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht grundsätzlich keine Rechtsgemeinschaft begründen (BGH FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88), so schließt das im Einzelfall doch nicht aus, einen während der Partnerschaftszeit mit gemeinsamen Aufwendungen geschaffenen Vermögenswert, der bei der Auflösung der "Lebensgemeinschaft« noch vorhanden ist, von nun an den Regeln eines normalen Rechtslebens zu unterwerfen, nachdem die ihn diesem entziehende und verhüllende Überlagerung in Gestalt der bisherigen persönlichen Beziehungen durch die Auflösung der "Lebensgemeinschaft« weggefallen ist, denn nach deren Beendigung kann sich die bisherige Partnerschaft auf solche Vermögenswerte - positiver und negativer Art - nicht mehr auswirken (vgl. BGH FamRZ 1981, 530 = BGHF 2, 460).
  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Auszug aus KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    "Es ist daher nicht in Zweifel zu ziehen, daß der Erwerb eines Grundstücks und dessen Halten, Verwalten und Bewohnen Zweck einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sein kann« (BGH FamRZ 1982, 141 = BGHF 2, 629).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80

    Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen

    Auszug aus KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    Auch wenn bei einer nichtehelichen "Lebensgemeinschaft« die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund stehen, daß sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner zu bestimmen pflegen, und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht grundsätzlich keine Rechtsgemeinschaft begründen (BGH FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88), so schließt das im Einzelfall doch nicht aus, einen während der Partnerschaftszeit mit gemeinsamen Aufwendungen geschaffenen Vermögenswert, der bei der Auflösung der "Lebensgemeinschaft« noch vorhanden ist, von nun an den Regeln eines normalen Rechtslebens zu unterwerfen, nachdem die ihn diesem entziehende und verhüllende Überlagerung in Gestalt der bisherigen persönlichen Beziehungen durch die Auflösung der "Lebensgemeinschaft« weggefallen ist, denn nach deren Beendigung kann sich die bisherige Partnerschaft auf solche Vermögenswerte - positiver und negativer Art - nicht mehr auswirken (vgl. BGH FamRZ 1981, 530 = BGHF 2, 460).
  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

    Auszug aus KG, 09.03.1982 - 14 U 2355/81
    Wenn das schon für ein Haus gilt, das die Partner einer "Lebensgemeinschaft« gemeinsam herrichten und bewohnen, während nur einer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH FamRZ 1965, 368), also sogar bei dem noch stärkeren dinglichen Recht des Eigentums eines der Partner, so muß dies erst recht gelten, wenn nur die schuldrechtliche Bestimmung des einen Partners als Mieter nach außen vorliegt, im Innenverhältnis aber gerade die Wohnung die Grundlage der gemeinsamen Lebensführung darstellt.
  • OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86

    Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung; Berechtigtes Interesse des Erblassers an

    So hat diese für die Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft die Regeln des Gesellschaftsrechts angewandt, ohne die Frage des § 138 BGB auch nur zu stellen (KG FamRZ 1983, 271).
  • OLG Köln, 20.01.1986 - 8 U 44/85
    Auch eine wirtschaftsberatende Tätigkeit wie die Anlageberatung wird vom Berufsbild des Steuerberaters und damit von der Vorschrift des § 68 StBerG erfaßt, wenn sie in untrennbarem Zusammenhang mit der Besorgung steuerlicher Angelegenheiten steht (BGH NJW 1982, 1886, 1867).
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